Eigentümer, die ihre Wohnung verkaufen wollen, sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie eventuelle Käufer erreichen können. Wenn sie sich selbst um den Verkauf kümmern wollen, bieten sich Zeitungsanzeigen mit dem Verkaufsangebot an. Dabei sollte der Verkäufer darauf achten, dass alle wesentlichen Eigenschaften der zu verkaufenden Wohnung aus der Anzeige hervorgehen. Allerdings sollte die Beschreibung auch nicht zu ausführlich sein, denn die Kosten der Anzeige werden durch ihre Größe bestimmt. Eventuelle Merkmale der Anzeige, die dem Betrachter besonders ins Auge fallen, müssen ebenfalls extra bezahlt werden. In vielen Fällen reicht eine einzige Anzeige nicht aus. Der Verkäufer muss auch entscheiden, in welchen Zeitungen seine Anzeige plaziert werden soll. Überregionale Blätter verlangen natürlich einen höheren Preis für die Anzeige als regionale Wochenblätter.

Möchte der Verkäufer seine Wohnung über einen Makler verkaufen, so übernimmt dieser die Kosten beim Wohnungsverkauf, z. B. für Anzeigen in der Zeitung oder im Internet. Außerdem fasst der Makler alle wesentlichen Eigenschaften der Wohnung in seinen Unterlagen zusammen und erstellt ein Exposé, welches dem Verkäufer zur Prüfung vorgelegt wird. Die Besichtigung der Wohnung durch mögliche Kaufinteressenten nimmt ebenfalls der Makler vor.

Ist ein Käufer für die Wohnung gefunden, kann der Kaufvertrag vor dem Notar beurkundet werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer, der auch den Notar aussuchen darf. Um das Grundbuch völlig lastenfrei zu übertragen, muss der Verkäufer alle relevanten Eintragungen im Grundbuch über den Notar löschen lassen. Das können beispielsweise noch Grundschulden sein, die der Käufer seinerzeit bei seiner Finanzierung zugunsten der finanzierenden Bank eintragen lassen hat.

Erstellt von admin KOMMENTIEREN

Eintrag abgeben