Bausparverträge sind in drei unterschiedliche Laufphasen eingeteilt. Zu Beginn erfolgt eine Ansparphase, in welcher vom Bausparer Geld eingezahlt wird, um eine Mindestsumme anzusparen. Danach kommt die sogenannte Zuteilungsphase. Der Bausparer kann sich das angesparte Geld auszahlen lassen, oder er führt den Bausparvertrag weiter und beantragt das optionale Bauspardarlehen. Nimmt er das Bauspardarlehen in Anspruch, findet im Folgenden die Tilgungsphase statt, während derer das Darlehen zurückgezahlt wird.

Eine frühzeitige Kündigung verändert die vorgegebenen Modi. Erfolgt sie bereits vor Ablauf der Ansparphase, verfallen Darlehen und eventuell erhaltene Fördergelder vom Staat. Der Kunde erhält ausschließlich das bereits eingezahlte Geld (eventuell plus Zinsen) zurück. Um einem Missbrauch des Bausparmodells durch Kunden entgegenzuwirken, unterliegen die Verträge bestimmten Bindungsfristen. Während dieser verfallen bei Kündigung sämtliche staatlichen Vergünstigungen, auch bei einem Einsatz des Guthabens zu Wohnungs- oder Bauzwecken.

Die Kündigung des Bausparvertrages während der Ansparphase muss in schriftlicher Form beim zuständigen Kreditinstitut erfolgen. Hierfür gibt es entsprechende Formulare. Nach einer schriftlichen Beendigung der Laufzeit erfolgt eine meist dreimonatige Kündigungsfrist. Wird diese vom Kunden nicht eingehalten, können auch die Zinsen auf das angesparte Geld verfallen. Um im Verlauf der Darlehensphase den Bausparvertrag kündigen zu können, ist der Sparer verpflichtet, die Darlehens-Rückzahlung zu gewährleisten. Hierfür existieren spezielle Sondertilgungs-Modi. Eine Kündigung nach Abschluss der Ansparphase verläuft im Regelfall ohne finanzielle Verluste für den Bausparer.

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